Die neue Wiener Whistleblower-Plattform wurde präsentiert. Das ist eine gute Sache. Besser noch, wenn die Plattform transparent funktioniert

Es gibt da etwas, das heißt „Antikorruptionstelefon“. Noch nie gehört? Wir auch nicht. Wir meinen aber, dass die neu geschaffene „Whistleblower-Plattform“ bekannt sein muss. Sonst wäre sie ja sinnlos. Und das möchte die Stadt Wien sicher vermeiden.

Bei der Gemeinderatssitzung am 25. Februar habe ich daher einen Antrag mit drei Forderungen eingebracht:

  1. Die Plattform muss allen Wienerinnen und Wienern bekannt sein.
  2. Die Plattform muss periodisch an ein überparteiliches Gremium berichten.
  3. Die Plattform muss beim Transparenzstadtrat (Wiederkehr) angesiedelt sein.

 

Punkt eins: Die Whisteblower-Plattform muss bekannt sein, jeder Wienerin und jedem Wiener und zwar nicht nur passiv, weil irgendwann mal irgendwo gelesen, sondern aktiv, weil laufend von der Stadt publik gemacht.

Punkt zwei: die Whistleblower-Plattform muss berichten. Es gibt ein sehr bekanntes philosophisches Rätsel:  Wenn im Wald ein Baum umfällt und niemand da ist, der es hört – ist dann ein Geräusch vorhanden? Nun, die Whisleblower-Plattform stellt uns vor die gleiche Frage: Ein Whistleblower meldet sich aber niemandem wird darüber berichtet. Hat er sich wirklich gemeldet?

Des Rätsels Lösung liegt beim Rezipienten: Schall wird erst im Kopf des Hörers zu einem Geräusch. Und gemeldete Verdachtsmomente werden erst bei transparenter Berichtlegung gewichtig.

Nur Wenigen hilft eine Whistleblower Plattform, deren Kanäle sich mutmaßlich in den Kellern des Rathauses verlaufen. Gerade mit Whistleblower-Meldungen muss in äußerstem Maße wertschätzend umgegangen werden und daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Plattform einmal jährlich an ein überparteiliches Gremium, etwa dem Ausschuss, berichtet.

Punkt drei: Die Ansiedelung der Plattform. Von Beginn an haben wir kritisiert, dass „Transparenz“ zwar dem Namen nach bei Stadtrat Wiederkehr angesiedelt ist, nicht aber der Manpower nach. Soll heißen: Ohne Personalzuständigkeit wird StR Wiederkehr keine PS auf den Boden bringen. Wie sinnvoll ist es, eine Whistelblowerplattform in der Magistratsdirektion anzusiedeln, die direkt dem Bürgermeister untersteht? Warum liegt diese Plattform nicht in der Zuständigkeit des sogenannten Transparenzstadtrats?  Welche festgelegte Kompetenz hat StR Wiederkehr, die gemeldeten Fälle einzusehen und nachzuverfolgen? Geht er als Bittsteller zu der Magistratsdirektion und ersucht um Akteneinsicht? Es scheint, als wolle die SPÖ ihrem Koalitionspartner dieses Thema ganz sanft aus den Händen nehmen und in der Schublade verschwinden lassen. Dort liegt ja bereits das „Antikorruptionstelefon“.

Summa summarum: Wir begrüßen die Schaffung der Whistleblower-Plattform. Aber wir haben die realistische Befürchtung, dass die SPÖ eher verhindernd als förderlich agiert. Mein Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Transparenz zugewiesen und wird dort diskutiert werden.

Infos zur Whistleblower-Plattform

Link zur Plattform (von der Stadt Wien als „Hinweisgeber- und Hinweisgeberinnensystem“ bezeichnet)

Link zu meiner Rede vom 25. Februar