Das Integrationsgesetz 2017 sieht Kürzungen der Mindestsicherung vor, sollten die Empfänger ihren Integrationspflichten nicht nachkommen. Auf meine Anfrage zeigte sich, dass die Stadt Wien wenige Einzelfälle prüft
In dem Integrationsgesetz 2017, dieses ist seit Juni 2017 in Kraft, wird festgelegt, dass bei Nichteinhaltung der Integrationspflichten Sozialleistungen gekürzt werden können. Unter Integrationspflichten wird die Unterzeichnung einer Integrationsvereinbarung, die Teilnahme an Deutschkursen und die Teilnahme an Werte- und Orientierungskursen verstanden. Die Kürzung von Sozialleistungen – der Mindestsicherung – obliegt in der Durchführung jedoch den Ländern. Betroffen von dem Gesetz sind (in etwa) seit 2015 in Österreich aufhältige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.
Ich habe nachgefragt, ob die Stadt Wien ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und die Erfüllung der Integrationspflichten durch betroffene Minstestsicherungsbezieher prüft und sanktioniert. Tatsächlich ist es seit Februar in einzelnen Fällen zu Kürzungen gekommen – siehe Anfragebeantwortung.
Damit zeigt sich der Erfolg des Integrationsgesetzes 2017, welches erstmals Sanktionen bei nicht erfolgter Integration vorsieht.