Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes müssen asyl- und subsidiär schutzberechtigte Mindestsicherungsbezieher verpflichtend Integrationsvorgaben erfüllen. Die Stadt Wien müsste dies überprüfen und bei Nichteinhaltung Sanktionen setzen. Die Frage ist: kommt die Stadt Wien (MA 40) ihren Verpflichtungen laut Integrationsgesetz nach und überprüft Teilnahme und Absolvierung der verpflichtenden Integrationsvorgaben durch jeden einzelnen betroffenen asyl- oder subsidiär schutzberechtigten Mindestsicherungsbezieher?

Die Anfrage muss binnen zwei Monaten beantwortet werden.

 

Anfrage Integrationsgesetz – Mindestsicherung